Transparenz bei der Stromkennzeichnung

Nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, den gelieferten Strom zu kennzeichnen. citiworks informiert, aus welchen Anteilen und Energieträgern sich der gelieferte Strom zusammensetzt und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind.

Die Stromkennzeichnung der citiworks AG ist zertifiziert durch den TÜV SÜD. 

Zusammensetzung Strommix citiGreen

Energieträger

citiGreen

Kernenergie

0%

Fossile u. sonstige Energieträger

0%

Erneuerbare Energieträger

100%


Umweltauswirkungen citiGreen

citiGreen

CO2-Emissionen

0 g/kWh

radioaktiver Abfall

0 g/kWh


Zusammensetzung Energieträgermix 

Energieträger

citiworks

Residualmix

Bundesdurchschnitt

Kernenergie

23,55%

24,50%

25,40%

Fossile u. sonstige Energieträger

51,42%

53,50%

58,80%

Erneuerbare Energieträger

25,03%

22,00%

15,80%


Umweltauswirkungen

citiworks

Residualmix

 Bundesdurchschnitt

CO2-Emissionen

335 g/kWh

 348 g/kWh

 506 g/kWh

Radioaktiver Abfall

 0,0011 g/kWh

 0,0012 g/kWh

0,0007 g/kWh

Die Angaben für den bundesdeutschen Mix wurden vom BDEW für das Jahr 2008 ermittelt (Stand 23.09.2009).

Die Angaben für citiGreen basieren auf vertraglich zugesicherten Werten. Die Angaben der Zurechnung zur Minderung der CO2-Bilanz beziehen sich gemäß § 42 EnWG jeweils auf das vorletzte Jahr vor Rechnungsstellung. Theoretisch kann die faktische Minderung der CO2-Bilanz im Strombezugsjahr bereits höher sein; dies darf jedoch nach EnWG nicht angerechnet werden. Die mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verbundenen Strommengen werden bei citiGreen nicht angerechnet.

Die Angaben für den citiworks-Mix beziehen sich auf das Basisjahr 2008. Stromanteil aus EEG-geförderten Anlagen: 15,28 % (Stichtag: 15.12.2009). Stromanteil unbekannter Herkunft: 20,42 % (hilfsweise berechnet mit UCTE-Mix).

Unser Beitrag zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit: citiworks ist CO2-neutral gestellt, zertifiziert durch den TÜV SÜD.